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Nutzungsdauergutachten
für AfA und Finanzamt

Objektspezifische Ermittlung der Restnutzungsdauer durch zertifizierten Sachverständigen – fachlich nachvollziehbar und mit Vor-Ort-Termin.

Wir prüfen unverbindlich, ob ein Nutzungsdauergutachten in Ihrem Fall fachlich sinnvoll sein kann.

Erste Einschätzung vor Beauftragung. 

oder telefonisch unter

Sie sprechen direkt mit Jan Plöhn
Ihr fester Ansprechpartner während der gesamten Bearbeitung.

Wann ein Nutzungsdauergutachten sinnvoll sein kann

Ein Nutzungsdauergutachten kann insbesondere in folgenden Konstellationen wirtschaftlich relevant sein:

Person with house icon representation

Abweichung von Standardwerten

Die typisierte Nutzungsdauer passt nicht zur tatsächlichen baulichen Situation Ihrer Immobilie.

House with rent sign illustration

Vermietete Immobilie

Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und möchten die Abschreibung realistisch ansetzen.

Clipboard, checklist, pencil, box

Ältere oder modernisierte Gebäude

Das Objekt weist bauliche Besonderheiten oder Modernisierungen auf, die eine individuelle Bewertung erfordern.

Tax document with checklist and refresh

Höherer Gebäudeanteil

Ein relevanter Teil des Kaufpreises entfällt auf das Gebäude und die Abschreibung ist wirtschaftlich bedeutsam.

Nicht in jedem Fall führt ein Nutzungsdauergutachten zu einer abweichenden Bewertung.
Deshalb prüfen wir vorab die Ausgangssituation.

Die steuerliche Entscheidung erfolgt im jeweiligen Einzelfall durch das Finanzamt.

oder telefonisch unter

Objektspezifische Bewertung statt Standardansatz

Checklist with magnifying glass icon

Individuelle Prüfung

Die Restnutzungsdauer wird nicht pauschal angesetzt, sondern objektspezifisch auf Grundlage des tatsächlichen Zustands ermittelt.

Gebäude Icon Immobilienbewertung

Berücksichtigung aller relevanten Faktoren

Baulicher Zustand, technische Ausführung, Modernisierungen und wirtschaftliche Nutzbarkeit werden systematisch einbezogen.

Steuerdokument AfA Berechnung Symbol

Nachvollziehbare Dokumentation

Die Herleitung wird transparent dargestellt und kann als fachliche Grundlage für die steuerliche Würdigung dienen.

Die Bewertung erfolgt nicht schematisch, sondern unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften Ihrer Immobilie.

Ihre Vorteile beim Nutzungsdauergutachten

Persönlich . Fachlich fundiert . Nachvollziehbar.

Gutachten Dokumente Prüfung Immobilienbewertung

Persönliche Gutachtenerstellung

Das Gutachten wird nicht automatisiert erstellt, sondern individuell und persönlich durch den zertifizierten Sachverständigen bearbeitet.

Beratungsgespräch Kunde und Gutachter Tisch

Systematische Zustandsanalyse

Bauteile und deren Erhaltungszustand werden strukturiert erfasst und in die Bewertung einbezogen.

Terminvereinbarung Immobilienbewertung Kalender Icon

Objektspezifische Bewertung

Die Restnutzungsdauer wird auf Grundlage der konkreten baulichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten ermittelt – keine pauschalen Ansätze.

Finanzielle Bewertung Immobilie Rendite Symbol

Nachvollziehbare Dokumentation

Die Herleitung wird transparent dargestellt und kann als fachliche Grundlage für die steuerliche Würdigung dienen.

Die Bewertung erfolgt individuell und nicht schematisch nach standardisierten Ansätzen.

Nicht in jedem Fall führt ein Nutzungsdauergutachten zu einer abweichenden Bewertung.
Deshalb prüfen wir vorab die Ausgangssituation.

Im Fall von Rückfragen unterstützen wir Sie fachlich bei der Einordnung des Gutachtens.

Die steuerliche Entscheidung erfolgt im jeweiligen Einzelfall durch das Finanzamt.

oder telefonisch unter

Ablauf der Erstellung eines Nutzungsdauergutachtens

Strukturiert, transparent und nachvollziehbar.

1: Unverbindliche Vorprüfung

Wir klären zunächst, ob ein Nutzungsdauergutachten in Ihrem Fall grundsätzlich sinnvoll sein kann.

2: Auftrag und Unterlagen

Nach Beauftragung werden die relevanten Objektunterlagen zusammengestellt und geprüft.

3: Objektbesichtigung und Analyse

Die Immobilie wird vor Ort begutachtet. Zustand, Bauweise und Modernisierungen werden systematisch erfasst.

4: Gutachtenerstellung

Die Restnutzungsdauer wird nachvollziehbar hergeleitet und in einem fachlich fundierten Gutachten dokumentiert.
Rückfragen oder Beanstandungen durch das Finanzamt werden durch uns kostenfrei begleitet.

5: Übergabe und Erläuterung

Das Gutachten wird in schriftlicher Form übergeben.
Auf Wunsch erfolgt eine persönliche Erläuterung der Bewertungsansätze.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage für die steuerliche Einordnung durch das Finanzamt.

Die steuerliche Entscheidung erfolgt im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt.

Sie sprechen direkt mit Jan Plöhn
Ihr fester Ansprechpartner während der gesamten Bearbeitung.

Im Fall von Rückfragen unterstützen wir Sie fachlich bei der Einordnung des Gutachtens.

Auch nach Fertigstellung sind wir für Sie da!

Nutzungsdauergutachten
in Hamburg und
Schleswig-Holstein

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Hamburg und Schleswig-Holstein. Nutzungsdauergutachten werden insbesondere für Immobilien in Hamburg, Kiel, Lübeck sowie in weiteren Regionen Schleswig-Holsteins erstellt. Dazu zählen bei entsprechender Aufgabenstellung auch Lagen auf den nordfriesischen Inseln, wie Sylt, Föhr und Amrum.
Die Bewertung erfolgt persönlich und mit regionaler Marktkenntnis.

Eine Gutachtenerstellung ist bei Bedarf auch außerhalb dieser Region möglich.

oder telefonisch unter

Ihr Ansprechpartner für Nutzungsdauergutachten

Ich erstelle Nutzungsdauergutachten persönlich und objektspezifisch auf Grundlage langjähriger Erfahrung im Bau- und Immobilienbereich.

Seit 2015 fertige ich Gutachten für Eigentümer, Investoren und Erbengemeinschaften mit besonderem Fokus auf steuerliche Fragestellungen und die nachvollziehbare Herleitung der Restnutzungsdauer.

Als gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger lege ich Wert auf eine klare, verständliche Bewertung und empfehle ausschließlich Leistungen, die im konkreten Fall sinnvoll sind.

oder telefonisch unter

Häufige Fragen und Antworten

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?



Das Gutachten wird nach anerkannten Bewertungsverfahren erstellt und die Herleitung der Restnutzungsdauer nachvollziehbar dokumentiert.

Es kann damit als fachliche Grundlage für die steuerliche Würdigung durch das zuständige Finanzamt dienen. Die steuerliche Entscheidung erfolgt jedoch im jeweiligen Einzelfall durch das Finanzamt.

Ein Nutzungsdauergutachten kann insbesondere bei vermieteten Immobilien sinnvoll sein, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer von der typisierten Abschreibung abweichen könnte. 

Ob dies im konkreten Fall fachlich sinnvoll erscheint, klären wir im Rahmen einer unverbindlichen Vorprüfung.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Objekt, der Unterlagenlage und dem Prüfungsumfang ab.

In der Regel erfolgt die Erstellung innerhalb weniger Wochen nach vollständiger Beauftragung und Vorliegen der erforderlichen Unterlagen.

In der Regel werden insbesondere Baujahr, vorhandene Bauunterlagen oder Pläne sowie Angaben zu Modernisierungen benötigt.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, klären wir im Rahmen der Vorprüfung. Fehlende Informationen können häufig im weiteren Ablauf abgestimmt werden.

Bereits im Rahmen der Vorprüfung bewerten wir fachlich, ob eine sachgerechte Herleitung einer kürzeren Restnutzungsdauer möglich erscheint.

Zeigt sich bereits in der Vorprüfung, dass eine abweichende Restnutzungsdauer voraussichtlich nicht tragfähig begründet werden kann, sprechen wir dies offen an.

Nein. Das Gutachten dient als fachliche Grundlage für die steuerliche Würdigung.

Die steuerliche Einordnung und Erklärung erfolgt durch den Steuerberater bzw. im Rahmen der steuerlichen Veranlagung.

Ja. Eine sachgerechte Ermittlung der Restnutzungsdauer setzt grundsätzlich eine persönliche Inaugenscheinnahme des Objekts voraus.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der objektspezifischen Gegebenheiten und nicht allein nach Aktenlage.

Rückfragen oder Beanstandungen durch das Finanzamt begleiten wir kostenfrei.

Sofern Erläuterungsbedarf zum Gutachten besteht, unterstützen wir bei der fachlichen Einordnung und Abstimmung.

oder telefonisch unter

Jetzt unverbindlich anfragen

In einem kurzen Gespräch klären wir, ob ein Nutzungsdauergutachten in Ihrem Fall fachlich sinnvoll sein kann.

Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung – unverbindlich und ohne Verpflichtung zur Beauftragung.

Vorabprüfung Ihres Falls – durch mich persönlich.

Jan Plöhn GmbH Immobilienbewertung
Große Lohe 18, 25548 Kellinghusen
info@ploehn-immobilienbewertung.de

telefonisch direkt unter

Sie sprechen direkt mit Jan Plöhn
Ihr fester Ansprechpartner während der gesamten Bearbeitung.

Anfrage zur Vorprüfung