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Lohnt sich ein Nutzungsdauergutachten für Ihre Immobilie?

Wir prüfen vorab, ob sich eine Verkürzung der AfA in Ihrem Fall wirtschaftlich auszahlt.

Ich prüfe persönlich, ob sich ein Nutzungsdauergutachten in Ihrem Fall wirklich lohnt.

Ein Nutzungsdauergutachten ist nicht in jedem Fall sinnvoll – deshalb erhalten Sie vorab eine realistische Einschätzung.

oder telefonisch unter

Typische Fälle, in denen sich ein Nutzungsdauergutachten lohnt

In diesen Situationen kann ein Nutzungsdauergutachten wirtschaftlich sinnvoll sein – insbesondere im Hinblick auf die Abschreibung (AfA).

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Abweichung von Standardwerten

Die pauschale Restnutzungsdauer passt nicht zur tatsächlichen baulichen Situation Ihrer Immobilie.

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Vermietete Immobilie

Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und möchten die Abschreibung steuerlich optimieren.

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Ältere oder modernisierte Gebäude

Das tatsächliche Baujahr oder durchgeführte Modernisierungen weichen von pauschalen Annahmen ab.

Tax document with checklist and refresh

Höherer Gebäudeanteil

Ein größerer Anteil des Kaufpreises entfällt auf das Gebäude – die Abschreibung wird dadurch wirtschaftlich relevant.

Ein Nutzungsdauergutachten ist nicht in jedem Fall sinnvoll.

Deshalb prüfen wir vorab, ob die Voraussetzungen für eine abweichende Restnutzungsdauer in Ihrem konkreten Fall vorliegen.

Sie erhalten damit eine fundierte Grundlage für die weitere Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

Die steuerliche Entscheidung erfolgt im jeweiligen Einzelfall durch das Finanzamt.

Individuelle Bewertung statt pauschaler Ansatz

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Individuelle Prüfung

Die Restnutzungsdauer wird nicht pauschal angesetzt, sondern auf Basis des tatsächlichen Zustands Ihrer Immobilie ermittelt.

Gebäude Icon Immobilienbewertung

Berücksichtigung aller relevanten Faktoren

Baujahr, Modernisierungen und baulicher Zustand werden gezielt berücksichtigt – statt pauschaler Annahmen.

Steuerdokument AfA Berechnung Symbol

Nachvollziehbare Dokumentation

Die Herleitung wird transparent dargestellt und kann als Grundlage für die steuerliche Bewertung dienen.

So entsteht eine fundierte Grundlage, die im Einzelfall zu einer abweichenden Restnutzungsdauer führen kann.

Ihre Vorteile bei einem Nutzungsdauergutachten

Individuelle Bewertung statt pauschaler Ansätze – nachvollziehbar und für steuerliche Zwecke geeignet.

Gutachten Dokumente Prüfung Immobilienbewertung

Persönliche Gutachtenerstellung

Ihr Gutachten wird individuell und persönlich erstellt – nicht automatisiert oder pauschal berechnet.

Beratungsgespräch Kunde und Gutachter Tisch

Systematische Zustandsanalyse

Bauzustand, Modernisierungen und Nutzung werden strukturiert erfasst und gezielt in die Bewertung einbezogen.

Terminvereinbarung Immobilienbewertung Kalender Icon

Objektspezifische Bewertung

Die Restnutzungsdauer wird auf Basis der tatsächlichen Eigenschaften Ihrer Immobilie ermittelt – keine pauschalen Standardwerte.

Finanzielle Bewertung Immobilie Rendite Symbol

Nachvollziehbare Dokumentation

Die Herleitung wird transparent dargestellt und kann als Grundlage für die steuerliche Bewertung dienen.

Die Bewertung erfolgt individuell und nicht schematisch nach standardisierten Ansätzen.

Ein Nutzungsdauergutachten ist nicht in jedem Fall sinnvoll – deshalb prüfen wir vorab die Ausgangssituation.

Die steuerliche Entscheidung erfolgt im jeweiligen Einzelfall durch das Finanzamt.

Auch bei Rückfragen unterstützen wir Sie fachlich bei der Einordnung des Gutachtens.

Ablauf der Erstellung eines Nutzungsdauergutachtens

Strukturiert, transparent und nachvollziehbar.

1: Unverbindliche Vorprüfung

Wir prüfen zunächst, ob ein Nutzungsdauergutachten in Ihrem Fall grundsätzlich sinnvoll ist.

2: Auftrag und Unterlagen

Nach Beauftragung werden die relevanten Objektunterlagen zusammengestellt und geprüft.

3: Objektbesichtigung und Analyse

Die Immobilie wird vor Ort begutachtet. Zustand, Bauweise und Modernisierungen werden systematisch erfasst.

4: Gutachtenerstellung

Die Restnutzungsdauer wird nachvollziehbar hergeleitet und in einem fachlich fundierten Gutachten dokumentiert.
Rückfragen oder Beanstandungen durch das Finanzamt begleiten wir fachlich.

5: Übergabe und Erläuterung

Das Gutachten wird in schriftlicher Form übergeben.
Auf Wunsch erfolgt eine persönliche Erläuterung der Bewertungsansätze.

Sie erhalten eine nachvollziehbare Grundlage für die steuerliche Einordnung durch das Finanzamt.

Ich prüfe vorab, ob ein Nutzungsdauergutachten in Ihrem konkreten Fall sinnvoll ist.

Sie sprechen direkt mit Jan Plöhn
Ihr fester Ansprechpartner während der gesamten Bearbeitung.

 

Lassen Sie Ihren Fall jetzt unverbindlich prüfen.

oder telefonisch unter

Nutzungsdauergutachten
in Hamburg und
Schleswig-Holstein

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Hamburg und Schleswig-Holstein. Nutzungsdauergutachten werden insbesondere für Immobilien in Hamburg, Kiel, Lübeck sowie in weiteren Regionen Schleswig-Holsteins erstellt. Dazu zählen bei entsprechender Aufgabenstellung auch Lagen auf den nordfriesischen Inseln, wie Sylt, Föhr und Amrum.
Die Bewertung erfolgt persönlich und mit regionaler Marktkenntnis.

Eine Gutachtenerstellung ist bei Bedarf auch außerhalb dieser Region möglich.

Ihr Ansprechpartner für Nutzungsdauergutachten

Ich erstelle Nutzungsdauergutachten persönlich und objektspezifisch auf Grundlage langjähriger Erfahrung in der Immobilienbewertung.

Seit 2015 fertige ich Gutachten für Eigentümer, Investoren und Erbengemeinschaften mit besonderem Fokus auf steuerliche Fragestellungen.

Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger erhalten Sie eine nachvollziehbare und verständliche Bewertung – ausschließlich für Fälle, in denen sie fachlich sinnvoll ist.

oder direkt telefonisch:

Häufige Fragen und Antworten

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?



Das Gutachten wird nach anerkannten Bewertungsverfahren erstellt und nachvollziehbar hergeleitet.

Es kann als fachliche Grundlage für die steuerliche Würdigung dienen.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall durch das zuständige Finanzamt.

Ein Nutzungsdauergutachten kann insbesondere bei vermieteten Immobilien sinnvoll sein, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer von pauschalen Abschreibungswerten abweicht.

Ob dies im konkreten Fall fachlich begründbar ist, klären wir im Rahmen einer unverbindlichen Vorprüfung.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Objekt, der Unterlagenlage und dem Prüfungsumfang ab.

In der Regel erfolgt die Erstellung innerhalb weniger Wochen nach vollständiger Beauftragung und Vorliegen der erforderlichen Unterlagen.

In der Regel werden Baujahr, vorhandene Bauunterlagen sowie Angaben zu Modernisierungen benötigt.

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, klären wir im Rahmen der Vorprüfung.

Bereits im Rahmen der Vorprüfung bewerten wir, ob eine sachgerechte Herleitung einer abweichenden Restnutzungsdauer möglich erscheint.

Zeigt sich, dass dies voraussichtlich nicht tragfähig begründet werden kann, sprechen wir dies offen an.

Nein. Das Gutachten dient als fachliche Grundlage für die steuerliche Würdigung.

Die steuerliche Einordnung und Erklärung erfolgt durch den Steuerberater bzw. im Rahmen der steuerlichen Veranlagung.

Ja. Eine sachgerechte Ermittlung der Restnutzungsdauer setzt grundsätzlich eine persönliche Inaugenscheinnahme des Objekts voraus.

Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der objektspezifischen Gegebenheiten und nicht allein nach Aktenlage.

Rückfragen oder Beanstandungen durch das Finanzamt begleiten wir fachlich.

Bei Erläuterungsbedarf unterstützen wir Sie bei der Einordnung des Gutachtens und der Abstimmung.

oder direkt telefonisch:

Unverbindliche Ersteinschätzung für Ihr Nutzungsdauergutachten

In einem kurzen Gespräch klären wir, ob ein Nutzungsdauergutachten in Ihrem Fall fachlich sinnvoll ist.

Sie erhalten eine unverbindliche Ersteinschätzung – ohne Verpflichtung zur Beauftragung.

Vorprüfung Ihres Falls – durch mich persönlich.

Jan Plöhn GmbH Immobilienbewertung
Große Lohe 18, 25548 Kellinghusen
info@ploehn-immobilienbewertung.de

telefonisch direkt unter

Sie sprechen direkt mit Jan Plöhn
Ihr fester Ansprechpartner während der gesamten Bearbeitung.

Anfrage zur Vorprüfung

Die Angaben helfen uns, Ihren Fall vorab besser einzuschätzen.

Antwort in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Sie erhalten ausschließlich eine Einschätzung – keine automatische Beauftragung.