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Zertifizierte Qualifikation für Immobiliengutachten

Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (Sprengnetter). Die Zertifizierung ist ein anerkannter Nachweis besonderer Sachkunde und steht für überprüfte fachliche Qualifikation in der Immobilienbewertung.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist ein traditionelles und anerkanntes Qualitätssiegel.

Sie ist jedoch nicht der einzige anerkannte und belastbare Nachweis besonderer Sachkunde!
Meine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein eigenständiger und belastbarer Qualifikationsnachweis und in vielen Bewertungsanlässen auch gegenüber Behörden, Gerichten und dem Finanzamt von Bedeutung.
Maßgeblich ist, ob die fachliche Qualifikation nachgewiesen ist und das Gutachten methodisch nachvollziehbar und fachlich belastbar erstellt wird.

Sie sprechen direkt mit Jan Plöhn,

wenn Sie Fragen zur Qualifikation oder zur Eignung für Ihren Bewertungsanlass haben.

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 als anerkannter Qualifikationsnachweis

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist ein anerkannter und belastbarer Nachweis besonderer Sachkunde in der Immobilienbewertung. Sie steht neben dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen als eigenständiger Qualifikationsnachweis.

Meine Zertifizierung erfolgt über die Sprengnetter Zertifizierung GmbH, die für Personenzertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024:2012 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert ist. Die DAkkS hat zudem mit amtlicher Mitteilung vom 30.12.2024 ausdrücklich erläutert, unter welchen Voraussetzungen Zertifizierungen nach EN ISO/IEC 17024 bei Sachverständigen für die Wertermittlung von Grundstücken maßgeblich sind.

Auch gerichtlich wurde bestätigt, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ein mit der Qualifikation eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vergleichbarer Sachkundenachweis sein kann. Das ergibt sich aus dem Beschluss des Landgerichts Hechingen vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15. Auch HypZert verweist in der fachlichen Einordnung auf diesen Beschluss.

Im steuerlichen Bereich ist dies zusätzlich gesetzlich abgesichert. § 198 BewG nennt ausdrücklich auch Gutachten von Personen, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.


Für Auftraggeber bedeutet das:
Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, sondern ob die besondere Sachkunde belastbar nachgewiesen ist und das Gutachten methodisch nachvollziehbar sowie fachlich tragfähig erstellt wird. 

Die Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 ist hierfür ein anerkannter und in wesentlichen Bereichen rechtlich untermauerter Qualifikationsnachweis.

Das passende Gutachten für Ihren Bewertungsanlass

Je nach Bewertungsanlass kommen insbesondere Verkehrswertgutachten oder Nutzungsdauergutachten in Betracht.
Weitere Informationen zu Inhalt, Ablauf und Honorar finden Sie auf den jeweiligen Leistungsseiten.